Hausordnung
Auf
dem Schulgelände und im Schulgebäude
Schulfremden Personen ist der Aufenthalt auf dem
Schulgelände nicht gestattet.
Mit dem Einlassgong darfst du das Schulhaus
betreten. Vorher wartest du bitte auf dem Pausenhof, bei Regen
kannst du gerne im Glasgang auf den Einlass warten. Im Schulhaus
darfst du grundsätzlich nur gehen, denn das Herumrennen ist bei so
vielen Menschen sehr gefährlich, lass es bitte sein! Auf den
Treppen gehe immer auf der rechten Seite, so werden unbeabsichtigte
Zusammenstöße vermieden.
In den Schulräumen ist jede Schülerin und jeder
Schüler, also auch du, für die Sauberkeit und Ordnung
verantwortlich. Aus diesem Grund sollst du auch kein Kaugummi kauen.
Abfälle werden nach Wertstoffen getrennt und in die Mülleimer
geworfen. Sie gehören nicht unter die Schulbank oder auf den Boden,
denn niemandem macht es Laune, den Schmutz der anderen einzusammeln.
Dafür werden die Reinemachefrauen nicht bezahlt!
Das Schulgebäude und dessen Einrichtungen, z.B.
Toiletten, Fenster, elektrische Einrichtungen, Tische und Stühle
behandle so, dass sie keinen Schaden nehmen. Auch deine Eltern haben
mit ihren Steuern dies alles bezahlt.
Zum Schutz aller an der Nordschule verhalte dich
so, dass du niemand behinderst, gefährdest oder gar Schaden
anrichtest. Treten, Boxen, Ringen sowie verbale Gewalt werden von
deinen Mitschülern nicht als „Spaß“ empfunden. Wirf auch nicht
mit Gegenständen wie Kreide, Schwämmen, Tafellappen oder anderen
Utensilien herum. Das Hantieren mit scharfen oder spitzen Gegenständen
wie Zirkel oder Messer kann zu Verletzungen führen und ist deshalb
strengstens verboten!
Verboten sind ebenfalls das Mitbringen von Waffen,
Klappmesser und Taschenmesser, Schlagringe oder Laserpointer sowie
Soft Guns oder ähnliches.
Dein Handy darfst du mitbringen, aber schon beim
Betreten des Schulgeländes ist es auszuschalten, lautlos stellen
reicht also nicht! Strengstens untersagt ist das Filmen und
Weiterreichen von Sequenzen. Die Persönlichkeitsrechte eines jeden
Menschen sollen dadurch geachtet werden, sowie der Datenschutz.
Auch andere elektronische Geräte wie Walk- oder
Discmen, mp3-Player und Gameboys dürfen während der gesamten
Verweildauer eines Schultages nicht betrieben werden. All diese Geräte
hindern dich daran, mit deinen Schulkameradinnen und Kameraden zu
spielen, zu reden, gemeinsame Dinge zu unternehmen und sie hindern
dich daran, dass eine gute Klassengemeinschaft entstehen kann.
Auf dem gesamten Schulgelände gilt für alle, auch
für Eltern, Nikotin-, Drogen und
Alkoholverbot, auch für Alcopops. Das Gesetz verbietet dir ohnehin
das Rauchen in der Öffentlichkeit, das Schulgesetz verbietet das
Rauchen in einer Hauptschule sowieso, auch wenn du zu Hause rauchen
darfst, ist das im schulischen Bereich für dich nicht erlaubt.
Denke auch an deine Gesundheit!
Wir bitten auch den Friedhof und das Kirchenportal
nicht als Raucherplatz zu missbrauchen, dies sind Orte, denen man
mit Respekt begegnen sollte!
Vor
dem Unterricht
Aus Gründen der Sicherheit dürfen Skateboards,
Inline-Skater, Roller und ähnliche Sportgeräte nicht mit in die
Schule gebracht werden. Ausnahmen wie bei Ausflügen, Projekttagen,
Arbeitsgemeinschaften o.ä. regelt die betreffende Lehrkraft in
Absprache mit der Schulleitung.
Mit dem verkehrssicheren Fahrrad kannst du erst
nach der Fahrradprüfung in die Schule kommen. Dein Fahrrad sollte
im Fahrradkeller abgestellt werden. Bitte das Fahrrad im Schulgelände
und zum Keller schieben, denn die Kinder der Kernzeit pendeln
ebenfalls auf dem Weg zum Keller, nehmt Rücksicht auf die kleinen
Grundschüler!
Nur die vom Gesetzgeber genehmigten altersgemäßen
motorisierten Zweiräder dürfen benutzt werden und beim Parkplatz
im Hofzugang abgestellt werden. Abgestellte Fahrräder bei der
Turnhalle behindern den Lehrerparkplatz und der Fahrradständer beim
Milchhäusle ist zu klein! Unter Umständen musst du damit rechnen,
dein Fahrrad bei der Schulleitung „auslösen“ zu müssen!
Wenn du rücksichtsvoll deinen Klassenraum erreicht
hast, hänge deine Jacke in die Gardarobe und
vergiss auch nicht, deine Mütze abzunehmen. Bitte nicht die
Stuhllehne als Gardarobenständer
missbrauchen. Selbstverständlich sind fremde Kleidungsstücke o. ä.
tabu für dich.
Bis zum Unterrichtsbeginn richte auch die nötigen
Arbeitsmaterialien und bereite dich auf den Unterricht vor. Es ist
selbstverständlich, dass du die ausgeliehenen Schulbücher so
behandelst, dass sie auch der nächste benutzen kann. Ganz bestimmt
willst auch du keine verschmutzten oder beschädigten Bücher
bekommen. Alle anderen Lehrmittel, wie Karten, Wandbilder, Modelle
und Geräte dürfen nur nach Anleitung durch die Lehrkraft verwendet
werden.
Sollte deine Lehrerin oder dein Lehrer nicht
erscheinen, so muss dies vom Klassensprecher der Schulleitung spätestens
nach fünf Minuten mitgeteilt werden.
Pausen und Aufsicht
Die Lehrer achten darauf, den Unterricht pünktlich
zu beginnen und zu schließen, aber sie
beginnen und beenden die Stunde, nicht das Läutezeichen und auch nicht
du!
Halte dich in den kleinen Pausen nicht in anderen
Klassenzimmern auf, schon gar nicht, wenn diese leer sind, sondern
bleibe in deinem eigenen Klassenzimmer. Der Aufenthalt und das
Spielen in den Gängen sind nicht erwünscht!
Alle Schüler verlassen zu Beginn der großen Pause
den Unterrichtsraum und begeben sich unverzüglich, denke daran:
ohne zu rennen, in den für sie zugewiesenen Schulhof. Der
Aufenthalt in allen anderen Orten, wie z.B. Toilette, ist nicht
erlaubt! Schülerinnen und Schüler unterstützen die Lehrer bei der
Aufsicht, deshalb musst du auch auf diese Schüler hören sowie auch
auf alle Personen, die in der Schule arbeiten.
In der großen Pause könnt ihr die Spielangebote
nutzen! Das Ballspielen ist wegen der erhöhten Verletzungsgefahr
der anderen nur mit einem Schaumgummiball erlaubt. Bitte auch im
Winter nicht mit Schneebällen werfen, denn wie schnell hat sich ein
Steinchen im Schneeball verirrt und …der kann ins Auge gehen!
Beim Pausenverkauf bitte auch hier die Regeln
beachten! Nicht drängeln und es gilt nicht das Recht des Stärkeren!
Wenn ihr in die Fachräume im Haus B müsst, bitte
im Glasgang vor der Tür warten, der Fachlehrer oder Fachlehrerin
holen euch dort ab, denn sonst ist zu viel Unruhe im Haus! Beim
Fachunterricht im Haus C bitte im kleinen Schulhof warten!
Deine Eltern verlassen sich darauf, dass ihr von
den Lehrkräften beaufsichtigt werdet. Deshalb darfst du in der
gesamten Unterrichtszeit (auch in den Freistunden) das Schulgelände
nicht verlassen. Das bedeutet keine Bäcker- und Metzgerbesuche für
dich!
Nach
Unterrichtsschluss
Es ist jedem klar, dass du nach Unterrichtsschluss,
so schnell wie möglich nach Hause willst. Aber denke daran, dass du
für das Zimmer verantwortlich bist, in dem du zuletzt warst. Achte
darauf, dass du deinen Platz sauber verlässt und dass das Zimmer
aufgeräumt ist. Kontrolliere, ob alle elektronischen Geräte
ausgeschaltet sind.
Die Fenster müssen geschlossen sein, die Jalousien
oben, das Licht aus und die Stühle hochgestellt sein. Mit diesen
Aufmerksamkeiten kannst du den zuständigen Klassendienst unterstützen.
Dann kannst du guten Gewissens das Schulgelände zügig verlassen.
Wir bitten die Eltern auf ihre Kinder nicht im
Schulgebäude sondern auf dem Schulhof zu warten!
Rund
um die Schule
Fundsachen bitte beim Hausmeister oder im
Sekretariat abgeben. Aber, für verlorene Gegenstände haftet die
Schule nicht.
Wenn du Plakate zum Aufhängen hast z.B. für
deinen Verein, musst du dir diese von der Schulleitung genehmigen
lassen.
Wenn du erkrankt bist, dann sorge dafür, dass die
Schule noch am selben Morgen telefonisch benachrichtigt wird. Für
Unterrichtsbefreiungen, Freistellungen für Arztbesuche, Befreiung
vom Sportunterricht u.ä. gelten besondere Regelungen. Bitte achtet
aber darauf, dass Termine bei Ärzten, Krankengymnastik u. a. grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit liegen müssen!
Dies gilt auch für den Unterricht am Nachmittag!
Angerichtete Schäden und auch Unfälle müssen
unverzüglich den Lehrern, der Schulleitung oder dem Hauspersonal
gemeldet werden. Der Verursacher muss dafür gerade stehen! Eltern
haften für den entstandenen Schaden!
Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung werden
geahndet und sind in einem Maßnahmen-Katalog gesondert aufgeführt.
Alle Bestimmungen gelten für das Schulgelände,
das Schulgebäude und die Sporthallen. Im Rahmen dieser Maßnahmen können
auch weitere Einzelheiten in Absprache mit der Schulleitung durch
Klassenordnungen geregelt werden.
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